Fachkraft für Arbeitssicherheit · ASiG

Sicherheitstechnische Betreuung, die rechtssicher trägt.

Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist keine Formsache, sondern gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers. sifa.solutions übernimmt die sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Prüforganisation, dokumentiert und weisungsfrei.

§ 5 ASiG Bestellpflicht § 6 ASiG Aufgaben § 8 ASiG Weisungsfreiheit DACH DE · AT · CH
Leistungsregister

Acht Arbeitsfelder der sicherheitstechnischen Betreuung

Die Betreuung wird auf den konkreten Betrieb zugeschnitten. Grundlage sind die Aufgaben nach § 6 ASiG, ergänzt um die einschlägigen Verordnungen und technischen Regeln.

01

Gefährdungsbeurteilung

Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5, 6 ArbSchG — einschließlich der Beurteilung psychischer Belastung nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG und der Ableitung wirksamer Maßnahmen entlang der Rangfolge des § 4 ArbSchG.

§ 5 ArbSchG§ 6 ArbSchGpsych. Belastung
02

Sicherheitstechnische Betreuung

Laufende Beratung der Leitung und der Führungskräfte nach § 6 ASiG: Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung im Rahmen der DGUV Vorschrift 2, abgestimmt auf Betriebsart, Größe und Gefährdungslage.

§ 6 ASiGDGUV V2
03

Begehungen & Audits

Regelmäßige Betriebsbegehungen mit Feststellungs- und Mängelbericht, Nachverfolgung bis zur Abstellung und Vorbereitung interner Arbeitsschutz-Audits als Grundlage für kontinuierliche Verbesserung.

BegehungMängelverfolgung
04

Unterweisung & Qualifizierung

Konzeption und Durchführung von Unterweisungen nach § 12 ArbSchG, Koordination von Brandschutzhelfern und betrieblichen Ersthelfern sowie Aufbau eines nachvollziehbaren Unterweisungsnachweises.

§ 12 ArbSchGBrandschutzhelferErsthelfer
05

Gefahrstoffmanagement

Aufbau und Pflege des Gefahrstoffverzeichnisses, Substitutionsprüfung, Erstellung von Betriebsanweisungen und Ableitung der Schutzmaßnahmen nach GefStoffV und den einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).

GefStoffVTRGSSubstitution
06

Arbeitsmittel & Prüforganisation

Ermittlung von Prüffristen und Aufbau der Prüforganisation nach BetrSichV, Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel sowie Koordination wiederkehrender Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 3).

BetrSichVDGUV V3Prüffristen
07

Unfalluntersuchung & Kennzahlen

Untersuchung von Unfällen und Beinaheunfällen mit Ursachenanalyse und Ableitung von Maßnahmen, Aufbau eines Meldewesens sowie Zuarbeit an den Arbeitsschutzausschuss nach § 11 ASiG.

UnfallanalyseASAKennzahlen
08

Managementsystem & Dokumentation

Integration des Arbeitsschutzes in ein Managementsystem nach ISO 45001, revisionssichere Dokumentation der sicherheitstechnischen Betreuung und Verzahnung mit bestehenden Qualitäts- und Umweltmanagementstrukturen.

ISO 45001Dokumentation
Betreuungsmodelle nach DGUV Vorschrift 2

Grundbetreuung, betriebsspezifische Betreuung, Unternehmermodell

Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet die Betreuung nach Betriebsgröße und Gefährdungslage. sifa.solutions ordnet Ihren Betrieb in die Systematik ein und stellt die passende Betreuungsform bereit.

MODELL 01

Regelbetreuung

Aufteilung in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung. Die Grundbetreuung umfasst die dauerhaften Grundaufgaben, die betriebsspezifische Betreuung reagiert auf Anlässe und veränderte Gefährdungen.

  • Gefährdungsbeurteilung als Ausgangspunkt
  • Grundaufgaben dauerhaft abgedeckt
  • anlassbezogene Zusatzbetreuung
MODELL 02

Betriebsspezifische Betreuung

Ermittlung des betriebsspezifischen Betreuungsbedarfs anhand konkreter Aufgabenfelder — etwa Gefahrstoffe, Lärm, Maschinen oder besondere Verfahren — und deren fachliche Begleitung.

  • Bedarf aus dem Aufgabenkatalog abgeleitet
  • fokussiert auf reale Gefährdungen
  • fortlaufend fortgeschrieben
MODELL 03

Unternehmermodell

Für Kleinbetriebe: Der Unternehmer qualifiziert sich und übernimmt Teile der Betreuung selbst, unterstützt durch bedarfsorientierte fachliche Beratung. sifa.solutions begleitet Motivation, Information und Fortbildung.

  • Eigenverantwortung des Unternehmers
  • fachliche Beratung nach Bedarf
  • Fortbildung und Aktualisierung

Hinweis: Die konkreten Betreuungsgruppen, Einsatzzeiten und Schwellenwerte richten sich nach der jeweils geltenden Fassung der DGUV Vorschrift 2 und ihrer Anlagen sowie nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Die verbindliche Einordnung erfolgt im Einzelfall auf Grundlage Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Verantwortung & Unabhängigkeit

Fachkunde, die belegt und weisungsfrei ist

sifa.solutions ist ein Angebot der IMS New Technologies AG mit Sitz in Herisau. Die sicherheitstechnische Betreuung wird unmittelbar oder mit fachlich geeigneten Partnerorganisationen erbracht — stets weisungsfrei in der Anwendung der Fachkunde nach § 8 ASiG.

Die fachliche Grundlage bilden nachgewiesene Qualifikationen und Sachverständigenbestellungen in den Bereichen Arbeitsschutz, Brandschutz und Elektrotechnik. Damit deckt die Betreuung nicht nur den arbeitsschutzrechtlichen Kern ab, sondern reicht in die angrenzenden Fachdisziplinen hinein, in denen betriebliche Gefährdungen häufig entstehen.

Der Anspruch ist ein doppelter: rechtssichere Erfüllung der Arbeitgeberpflichten und ein Arbeitsschutz, der im Betriebsalltag tatsächlich wirkt.

Sachverständigenbestellungen

ArbeitsschutzBDSF 8261047
BrandschutzBDSF 8261048
Elektrotechn. AnlagenBDSF 8261049
Unabhängigkeit§ 8 ASiG
ReichweiteDE · AT · CH

Betreuungsbedarf prüfen lassen

Schildern Sie uns Betriebsart, Beschäftigtenzahl und den aktuellen Stand Ihrer Betreuung. Sie erhalten eine sachliche Ersteinschätzung Ihrer sicherheitstechnischen Pflichtenlage.

sifa@ims-nt.ch