Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist keine Formsache, sondern gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers. sifa.solutions übernimmt die sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Prüforganisation, dokumentiert und weisungsfrei.
Die Betreuung wird auf den konkreten Betrieb zugeschnitten. Grundlage sind die Aufgaben nach § 6 ASiG, ergänzt um die einschlägigen Verordnungen und technischen Regeln.
Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5, 6 ArbSchG — einschließlich der Beurteilung psychischer Belastung nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG und der Ableitung wirksamer Maßnahmen entlang der Rangfolge des § 4 ArbSchG.
Laufende Beratung der Leitung und der Führungskräfte nach § 6 ASiG: Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung im Rahmen der DGUV Vorschrift 2, abgestimmt auf Betriebsart, Größe und Gefährdungslage.
Regelmäßige Betriebsbegehungen mit Feststellungs- und Mängelbericht, Nachverfolgung bis zur Abstellung und Vorbereitung interner Arbeitsschutz-Audits als Grundlage für kontinuierliche Verbesserung.
Konzeption und Durchführung von Unterweisungen nach § 12 ArbSchG, Koordination von Brandschutzhelfern und betrieblichen Ersthelfern sowie Aufbau eines nachvollziehbaren Unterweisungsnachweises.
Aufbau und Pflege des Gefahrstoffverzeichnisses, Substitutionsprüfung, Erstellung von Betriebsanweisungen und Ableitung der Schutzmaßnahmen nach GefStoffV und den einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).
Ermittlung von Prüffristen und Aufbau der Prüforganisation nach BetrSichV, Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel sowie Koordination wiederkehrender Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 3).
Untersuchung von Unfällen und Beinaheunfällen mit Ursachenanalyse und Ableitung von Maßnahmen, Aufbau eines Meldewesens sowie Zuarbeit an den Arbeitsschutzausschuss nach § 11 ASiG.
Integration des Arbeitsschutzes in ein Managementsystem nach ISO 45001, revisionssichere Dokumentation der sicherheitstechnischen Betreuung und Verzahnung mit bestehenden Qualitäts- und Umweltmanagementstrukturen.
Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet die Betreuung nach Betriebsgröße und Gefährdungslage. sifa.solutions ordnet Ihren Betrieb in die Systematik ein und stellt die passende Betreuungsform bereit.
Aufteilung in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung. Die Grundbetreuung umfasst die dauerhaften Grundaufgaben, die betriebsspezifische Betreuung reagiert auf Anlässe und veränderte Gefährdungen.
Ermittlung des betriebsspezifischen Betreuungsbedarfs anhand konkreter Aufgabenfelder — etwa Gefahrstoffe, Lärm, Maschinen oder besondere Verfahren — und deren fachliche Begleitung.
Für Kleinbetriebe: Der Unternehmer qualifiziert sich und übernimmt Teile der Betreuung selbst, unterstützt durch bedarfsorientierte fachliche Beratung. sifa.solutions begleitet Motivation, Information und Fortbildung.
Hinweis: Die konkreten Betreuungsgruppen, Einsatzzeiten und Schwellenwerte richten sich nach der jeweils geltenden Fassung der DGUV Vorschrift 2 und ihrer Anlagen sowie nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Die verbindliche Einordnung erfolgt im Einzelfall auf Grundlage Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
sifa.solutions ist ein Angebot der IMS New Technologies AG mit Sitz in Herisau. Die sicherheitstechnische Betreuung wird unmittelbar oder mit fachlich geeigneten Partnerorganisationen erbracht — stets weisungsfrei in der Anwendung der Fachkunde nach § 8 ASiG.
Die fachliche Grundlage bilden nachgewiesene Qualifikationen und Sachverständigenbestellungen in den Bereichen Arbeitsschutz, Brandschutz und Elektrotechnik. Damit deckt die Betreuung nicht nur den arbeitsschutzrechtlichen Kern ab, sondern reicht in die angrenzenden Fachdisziplinen hinein, in denen betriebliche Gefährdungen häufig entstehen.
Der Anspruch ist ein doppelter: rechtssichere Erfüllung der Arbeitgeberpflichten und ein Arbeitsschutz, der im Betriebsalltag tatsächlich wirkt.
Schildern Sie uns Betriebsart, Beschäftigtenzahl und den aktuellen Stand Ihrer Betreuung. Sie erhalten eine sachliche Ersteinschätzung Ihrer sicherheitstechnischen Pflichtenlage.
sifa@ims-nt.chAngaben gemäß § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) sowie Art. 3 UWG (Schweiz).
IMS New Technologies AG
Industriestrasse 28
9100 Herisau, Kanton Appenzell Ausserrhoden, Schweiz
UID: CHE-103.877.046
Verwaltungsrat Michael Lorenz (Einzelunterschrift)
sifa@ims-nt.ch
Michael Lorenz, Sachverständiger für Arbeitsschutz (BDSF-Reg.-Nr. 8261047), für Brandschutz (BDSF-Reg.-Nr. 8261048) und für elektrotechnische Anlagen und Geräte (BDSF-Reg.-Nr. 8261049), Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. (BDSF).
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Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die sicherheitstechnische Betreuung entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz nach § 3 ArbSchG.